Wie ist das mit der Taufe?
Sie planen die Taufe Ihres Kindes, werden demnächst Patenonkel oder Patentante und haben eine Frage? Kein Problem. Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Was ist die Taufe und wie geht sie vonstatten?
Die Taufe wird im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes vollzogen. Dabei wird das Haupt des Täuflings dreimal mit Wasser begossen. Sie geht auf den Taufbefehl Jesu Christi zurück.
Die Taufe ist in erster Linie eine Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Mit der Taufe beginnt zudem kirchenrechtlich die Kirchenmitgliedschaft. Sie ist ihrem Wesen nach nicht wiederholbar.
Nur eine mit Wasser und auf den Namen des Dreieinigen Gottes (Vater, Sohn und Heiliger Geist) vollzogene Taufe ist gültig. Bei einer Taufe werden durch die Eltern in der Regel zwei Paten bestellt.
Kann die Taufe ungültig werden?
Auch bei einem Kirchenaustritt bleibt die Taufe gültig; sie wird also nicht wiederholt, wenn man wieder in die evangelische Kirche eintritt oder wenn man in einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft gültig getauft worden ist.
Wo findet eine Taufe statt?
Die Taufe wird in der Regel im Gemeindegottesdienst in der Kirche gefeiert. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann auch zu Hause, in Krankenhäusern und Kliniken getauft werden. Wenn für einen Menschen, besonders für ein neugeborenes Kind, Lebensgefahr besteht und ein Pfarrer oder eine Pfarrerin nicht mehr herbeigerufen werden kann, darf jeder Christ taufen. Voraussetzung ist, dass der Täufling oder die Eltern einverstanden sind.
Auch hier muss mit Wasser und auf den Namen des Dreieinigen Gottes (Vater, Sohn und Heiliger Geist) getauft werden. Diese »Nottaufe« ist danach der zuständigen Kirchengemeinde anzuzeigen.
Wer kann getauft werden?
Jeder Mensch kann getauft werden. In der Regel werden Kinder getauft. Aber auch Erwachsene werden getauft. Bei der Taufe eines Kindes versprechen Eltern und Paten, dass sie sich für eine christliche Erziehung einsetzen. Der Erwachsenentaufe geht eine Zeit der Vorbereitung mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer voran. Weil die Taufe nicht wiederholt werden kann, darf der Täufling nicht bereits in einer anderen Kirche gültig getauft worden sein.
Können Adoptiveltern ihr Kind taufen lassen?
Ein ungetauftes Kind, das in einer Familie in Adoptivpflegschaft lebt, kann nur getauft werden, wenn die Personensorgeberechtigten zustimmen. Das kann in einem nicht abgeschlossenen Adoptionsverfahren das Jugendamt sein. Ohne die Zustimmung der Personensorgeberechtigten kann das Kind nicht getauft werden. Wird das Kind mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten getauft, muss ins Kirchenbuch der zur Zeit der Taufe gültige Name des Kindes eingetragen werden.
Kann man sein Kind taufen lassen, wenn beide Eltern nicht in der Kirche sind?
Dies ist nur ausnahmsweise und unter zwei Bedingungen möglich:
- Das Presbyterium stimmt zu.
- An Stelle der Eltern werden evangelische Christinnen und Christen benannt, die zuverlässig für die christliche Erziehung des Kindes sorgen.
Was ist bei der Taufe von Kindern zu beachten, für die das Sorgerecht bei beiden geschiedenen Elternteilen liegt?
Hier gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Sorgerecht. Also müssen beide Elternteile gefragt werden und einverstanden sein. Eine Taufe gegen den fehlenden Willen des zweiten Sorgeberechtigten führt auf Antrag zur Rücknahme der Mitgliedschaft des getauften Kindes. Die Verweigerung einer Taufe ist aber nicht freie Entscheidung des zweiten Elternteils, sondern kann nur mit dem Argument »Schaden für das Wohl des Kindes« begründet werden. Eine solche Begründung gibt es in aller Regel nicht. Die verweigerte Zustimmung muss im Streitfall durch einen Beschluss des Familiengerichts ersetzt werden.
Wer kann Pate werden?
Patinnen und Paten sollen der evangelischen Kirche angehören und zum heiligen Abendmahl zugelassen sein; sie müssen Glieder der Kirchen sein, die die Vereinbarung über die wechselseitige Anerkennung der Taufe (Magdeburger Erklärung) unterzeichnet haben.
Daneben können auch Mitglieder einer anderen christlichen Kirche als weitere Patinnen und Paten zugelassen werden.
Wie viele Paten sind nötig?
In der Regel wird für die Taufe eines Kindes mindestens eine Patin oder ein Pate bestellt. Wenn die Eltern nicht in der Lage sind, geeignete Patinnen oder Paten zu benennen, soll die Pfarrerin oder der Pfarrer sie bei der Suche unterstützen. Die Taufe soll zurückgestellt werden, wenn keine Paten gefunden werden.
Ausnahmsweise kann die Taufe trotzdem mit Zustimmung des Presbyteriums vollzogen werden, wenn mindestens ein Elternteil der evangelischen Kirche angehört und für die christliche Erziehung des Kindes sorgt.
Was ist eine Patenbescheinigung und wo bekomme ich sie?
Eine Patenbescheinigung dokumentiert, dass die Person, auf deren Namen die Bescheinigung ausgestellt ist, das Patenamt übernehmen darf. Sie ist im Gemeindebüro der Kirchengemeinde erhältlich, zu der der Pate/die Patin gehört. Hier können Sie erfahren, zu welcher Gemeinde Sie gehören.
Kann eine Patenschaft aufgelöst werden?
Nein. Die Beurkundung einer Patenschaft kann laut Taufordnung nicht rückgängig gemacht werden.
Können Paten oder Patinnen nachträglich benannt und in das Kirchenbuch eingetragen werden?
Gelegentlich wird von Familien der Wunsch geäußert, einen Paten oder eine Patin nachzubenennen. Kirchenrechtlich ist das nicht möglich; eine Beurkundung oder ein Nachtrag im Kirchenbuch erfolgt nicht. Denn zum Patenamt gehört die Taufzeugenschaft. Dennoch können Menschen auch ab einem späteren Zeitpunkt ein getauftes Kind auf seinem Taufweg begleiten, wenn die Eltern dies wünschen. Das kann beispielsweise durch eine Segenshandlung im Rahmen eines Tauferinnerungsgottesdienstes geschehen. Da hilft oft ein Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer vor Ort weiter.
Wann soll die Taufe eines Kindes zurückgestellt werden?
Die Taufe eines Kindes soll zurückgestellt werden:
- wenn weder Mutter noch Vater der evangelischen Kirche angehören
- wenn die evangelische Erziehung des Kindes nicht gewährleistet ist
- wenn Mutter und Vater das Taufgespräch ablehnen und nicht dafür sorgen, dass geeignete Paten bestellt werden und für die evangelische Erziehung mitsorgen
Gibt es eine ökumenische Taufe?
Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Gemeinschaft ist, erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession.
Fragen Sie nach
Am besten lassen sich Fragen im persönlichen Gespräch klären.
Wenden Sie sich an das Gemeindebüro:
Gemeindebüro
Susanne Dargasz
Kallestr. 4, 58091 Hagen
Tel.: 02337/4749747
Fax: 02337/4749748
Montag: 9 bis 11 Uhr
und Donnerstag: 9 bis 11 und 15 bis 17 Uhr
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